Der Weg zum Lernfahrausweis
Nothelfer-KursObligatorischer Kurs der ersten Hilfe (Gültigkeit 6 Jahre)
Gesuch Lernfahrausweis
Laden Sie das Gesuchsformular um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises von der Internetseite:
Das Gesuchsformular kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters eingereicht werden.
Was wird mit dem Gesuchsformular im weiteren benötigt:
- Sehtest:
Führen Sie bei einem Optiker einen Sehtest durch (nicht älter als 2 Jahre). Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
Der Sehtest wird direkt auf dem Gesuchsformular vermerkt.
- Nothelferausweis
- Passfoto
Theorieprüfung
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Zulassungsbewilligung und Anmeldekarte zur Theorieprüfung.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Der Lernfahrausweis wird Ihnen dann, nach bestandener Basistheorieprüfung, per Post zugestellt.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Der Lernfahrausweis wird Ihnen dann, nach bestandener Basistheorieprüfung, per Post zugestellt.
Der Weg zur praktischen Fahrprüfung
Fahren und Verkehrskundekurs (VKU)Sobald Sie den Lernfahrausweis erhalten haben, können Sie mit der praktischen Ausbildung beginnen. Der obligatorische Verkehrskundekurs (VKU) kann begleitend zu den Fahrstunden besucht werden.
Praktische Fahrprüfung
An die praktische Fahrprüfung mitzubringen sind:
- der gültige Lernfahrausweis
- einen bereits vorhandenen Führerausweis
- die Terminbestätigung der MFP
Nach bestandener Prüfung, Führerausweis auf Probe
Nach bestandener Prüfung erhält man den Führerausweis auf Probe, welcher 3 Jahre gültig ist. Innerhalb dieser 3 Jahre muss der WAB-Kurs absolviert werden.